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Häufig gestellte Fragen zum Thema E-Mobilität

Vor dem Kauf eines Elektroautos sollte man sich über die Ladeinfrastruktur in der Umgebung informieren. Gibt’s eine Lademöglich bei der Arbeitsstätte oder in der Nähe? Am besten sollte man zu Hause eine Lademöglichkeit schaffen. Unter dem Punkt „Wallbox“ finden Sie Infos, wie Sie Ihr Auto zu Hause laden können.

Die Stromkosten hängen von vielen Faktoren ab

  1. Ort
  2. Ladeart
  3. Stromtarif

Das Aufladen des Akkus an einem Schnelllader an der Autobahn ist natürlich deutlich teurer als zu Hause an einer Wallbox mit gesonderten E-Auto-Stromtarif.

Teilweise bekommt man bei einigen Verbrauchermärkten den Strom für eine begrenzte Dauer noch kostenlos. Hierbei sollte man, aber darauf achten das Fahrzeug nicht länger als Erlaubt stehen zu lassen, da sonst Blockiergebühren oder Abschleppkosten anfallen können.

Mittlerweile bitten Stromanbieter sogenannte E-Auto Stromtarife an. Diese unterscheiden sich hinsichtlich der Konditionen für eine Kilowattstunde von herkömmlichen Hausstromtarifen. Meist sind die E-Auto Stromtarife 20-30 % günstiger als die Hausstromtarife, dies liegt an dem Energiewirtschaftsgesetz.

Hierfür wird aber ein separater Stromzähler und eine Wallbox benötigt. Durch den Stromzähler kann der Energieversorger genau die Strommenge fürs E-Auto-laden nachvollziehen und diesen Strom günstiger berechnen.

Zusammenfassung für E-Auto Stromtarife

  • separater Stromzähler und eine Wallbox werden benötigt
  • nach 10.000 gefahrenen Kilometern lohnt sich der E-Auto-Stromtarif

ca. 25% Ersparnis im Vergleich zu Hausstrom

Ab 1. Januar 2023 beträgt der Bundesanteil beim Umweltbonus 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von bis zu 40.000 Euro und 3.000 Euro bei einem Netto-Listenpreis des Basismodells zwischen 40.000 Euro bis 65.000 Euro.

Ab 1. Januar 2024 beträgt der Bundesanteil beim Umweltbonus 3.000 Euro bei einem Netto-Listenpreis des Basismodells von höchstens 45.000 Euro.

Reine Elektroautos sind derzeit bis zu zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit, Plug-in-Hybride nicht. Die Befreiung gilt nur für Fahrzeuge, die bis Ende 2025 zugelassen wurden und endet spätestens am 31.12.2030.

Ab dem elften Jahr nach Erstzulassung wird die Steuer für E-Autos nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet.

Die Serviceintervalle sind bei E-Fahrzeugen deutlich größer, als bei herkömmlichen Fahrzeugen, da die typischen Verschleißteile in E-Fahrzeugen fehlen, somit entfallen auch z.B. Ölwechsel und Abgasuntersuchungen. Selbst die Bremsen werden durch eine besondere Technik geschont.

Trotzdem sollte Ihr E-Auto jährlich von einer Fachwerkstatt gewartet werden. Bei der Wartung werden die Pole der Batterie von Schmutz und Staub gereinigt und auf Korrosion überprüft.

Die Wallbox ist die sicherste, schnellste und komfortabelste Lademöglichkeit für zu Hause. Die Kosten für eine Wallbox belaufen sich auf 500 bis 2000 Euro, hinzu kommt noch die Installation mit 1000 bis 2000 Euro.

Ein Elektroauto lässt sich meist auch an der Haushalts-Steckdose aufladen, dies dauert aber viele Stunden und belastet den Anschluss sehr, daher sollte dies eher die Ausnahme sein.

Zum Vergleich, eine normale Steckdose lädt mit 2,3 kW, eine Wallbox mit bis zu 22 kW.

Nutzen Sie für die Wallbox ein dreiphasiges Kabel reduziert sich die Ladezeit im Vergleich zur Haushaltssteckdose von ca. 17 Stunden auf ca. 3,5 Stunden.

Mit einem Elektroauto genießen Sie gleich mehrere Vorteile:

  • Die Wartung von Elektroautos ist günstiger, da typische Verschleißteile fehlen.
  • Reine Elektroautos sind für 10 Jahre nach Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit
  • Der derzeitige Umweltbonus reduziert den Kaufpreis von Elektroautos
  • Da sie kaum Geräusche verursachen, reduzieren E-Autos die Lärmbelästigung.
  • Elektroautos haben einen CO2 Ausstoß von 0 Gramm, während der Fahrt und entlasten somit die Umwelt.
  • Strom tanken ist günstiger als Benzin oder Diesel

Auto-Online Pietsch GmbH

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Wir freuen uns, bald von Ihnen zu hören!

*Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.